COVID-Lockdown: Finanzhilfe für Hotel, Gaststätten und Freizeitindustrie

Immer wieder neue und verschärfte Corona-Maßnahmen

Seit 2. November sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Alkoholische Getränke dürfen im öffentlichen Raum bis 31. Januar 2021 nicht mehr verzehrt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Seit dem 2. November sind alle Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen geschlossen.

Die Zahl der Neuinfektionen ist deutschlandweit noch nicht auf das notwendige Niveau gesunken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb haben Bund und Länder die seit Anfang November geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen weiter über den 31. Januar 2021 verlängert.

Corona-Mutationen: Forscher drängen auf konsequentere Maßnahmen in Europa

  • Virologen befürchten schnelle Ausbreitung der neuen COVID-Virusvarianten aus Großbritannien und Südafrika.
  • Die Entwicklungen seien ein Weckruf für das striktere Einhalten der Corona-Maßnahmen.
  • Mindestens bis zum Sommer sei mit vielen Infektionen, Kranken und Toten zu rechnen – und es gebe auch keine endgültige Sicherheit, dass die Impfstoffe den Pandemiemarathon beenden.

Gastro-, Hotel- und Eventbranche bangen um Existenz

Viele Unternehmen, Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sind durch die neue Corona-Welle hart getroffen. Für die Gastronomie, Hotellerie und Eventbranche ist das behördlich angeordnete Verbot jeglicher Aktivität allerdings existenzbedrohend.

Leere Hotelzimmer und Restaurants sowie gesperrte Bars und Kneipen – die Umsatzeinbußen zerren an den Nerven der Unternehmer. Viele Hoteliers und Gastronomen stehen vor existenziellen Nöten, denn schließlich müssen Miete, Strom/Wasser, Versicherungen etc. weitergezahlt werden.

Selbst nach Aufhebung des Lockdown kommen auf die Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche starke Einschränkungen zu. Das schmälert genauso den Umsatz wie die noch gar nicht abzuschätzende Frage, wie viele Kunden künftig auf längere Zeit fernbleiben werden.

Die Deutsche Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen Gastronomie-, Hotel-Betriebe sowie Unternehmen und Selbständige der Veranstaltungsbranche mit Sofortmaßnahmen, damit diese möglichst unbeschadet durch die Corona-Krise kommen. So können Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.

Um finanzielle Notlagen wegen der Corona-Krise zu vermeiden, empfehlen wir Hotels, Eventcaterer und Gastronomiebetrieben folgendes Vorgehen in zwei Schritten:

Schritt 1: KfW-Corona-Hilfe online beantragen

KfW-Corona-Hilfe für Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungsbranche: Jetzt kostenloses compeon Angebot einholen (hier klicken)!

Das Finanzportal COMPEON hilft mit Unterstützung der KfW und der Förderinstitute der Bundesländer mit Förderkrediten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus.

Falls Sie als KMU, Freiberufler oder Selbständige/r durch die Corona-Krise in einer finanziellen Notlage sind und Corona-Hilfe benötigen, können Sie ab sofort auch über das Finanzportal COMPEON als Mittler einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen:

Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Bei jeder Anfrage erfolgt ein automatischer Fördermittel-Check, d.h. es wird geprüft ob eines oder mehrere der 1.700 Fördermittel zur Finanzierung beitragen können.

 

Schritt 2: Überbrückungskredit bis KfW-Fördergelder freigegeben werden

Jetzt kostenloses COMPEON Überbrückungskredit Angebot einholen! (hier klicken)! Viele KMU, Selbständige, Freiberufler und  Gewerbetreibenden und Kleinfirmen stecken bereits heute in akuten finanziellen Nöten. Das Problem mit Hilfsprogrammen der Bundesregierung besteht darin, dass diese erst zeitlich verzögert freigegeben werden. Für viele dürfte es dann aber bereits zu spät sein!

In dieser Situation löst einzig Soforthilfe das Problem. Kurzfristige, unkomplizierte und unbürokratische Überbrückungskredite zur Sicherung der Liquidität sind das Gebot der Stunde.

Hierzu empfehlen wir den Schnellkredit des FinTech Unternehmens COMPEON.

Finanzportal COMPEON bietet Digitalen Schnellkredit bis 750.000 Euro in 24/48 Stunden!

Der Digitale Schnellkredit von COMPEON erfüllt die Bedingungen an eine schnelle Kreditvergabe zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Schnellkredit bis 100.000 Euro innerhalb 24 Stunden
  • Schnellkredit bis 750.000 Euro innerhalb von 48 Stunden

 

Wichtig: Sowohl für den Antrag von KfW-Corona-Hilfe als auch für schnelle Überbrückungskredite empfehlen wir das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank. Damit erhöhen Sie erfahrungsgemäss die Chance auf finanzielle Hilfe ganz beträchtlich. Das FinTech Unternehmen COMPEON ist in der Lage, aus den mittlerweile über 1.700 Förderprogrammen des Deutschen Staates und der Europäischen Union (EU) abgestimmt auf die individuellen Anforderungen des Antragstellers die richtigen Fördermittel auszuwählen.

Selber Frage stellen: Frage-Antwort Forum

Hier können Sie Ihre Frage zum Thema Kredit für Selbständige und Kleinfirmen einstellen bzw. die Übersicht aller bereits gestellten Fragen einsehen: Frage-Antwort Forum


 

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